Mehr als drei Jahre nach dem Untergang des Autotransportschiffs MS «Felicity Ace» beginnt vor dem Landgericht Braunschweig ein Millionen-Verfahren. Zwei Unternehmen des Volkswagenkonzerns stehen im Zentrum einer Klage um Schadenersatz im dreistelligen Millionenbereich.
Die Eigentümerin und Reederei des Schiffes sowie mehrere Versicherungen fordern die hohe Summe von den VW-Unternehmen. Das Spezialschiff war im Februar 2022 mit rund 4.000 Neuwagen des VW-Konzerns von Emden in Richtung USA unterwegs.
Brand auf hoher See
Am 16. Februar 2022 geriet das Schiff auf Höhe der Azoren in Brand. Einen halben Monat später sank die «Felicity Ace» bei einem Abschleppversuch. Die genaue Brandursache ist bis heute umstritten.
Die insgesamt sieben Klägerinnen sind überzeugt, dass sich die Batterie eines Elektroautos selbst entzündete. Die beklagten VW-Unternehmen bestreiten diese Darstellung nach Angaben des Gerichts vehement.
Streit um Brandursache
Die Beklagten behaupten, der Brand habe eine andere Ursache gehabt. Zudem argumentieren sie, das Sinken des Schiffes hätte durch umsichtiges Handeln verhindert werden können.
Wie bei Zivilverfahren üblich, gab es bereits den Versuch einer gütlichen Einigung. Eine Mediation sei aber nicht erfolgreich gewesen, teilte das Gericht mit.
Verfahren vor Gericht
Bei dem Auftakttermin um 11.00 Uhr wird der Richter üblicherweise zunächst in das Verfahren einführen. Dabei geht es darum, die rechtlichen Knackpunkte aus Sicht der Kammer zu benennen.
Mit der Einführung bekommen die Streitparteien in der Regel einen Eindruck, in welche Richtung das Verfahren gehen könnte. Weitere Gespräche mit dem Versuch einer Einigung sind dann jederzeit möglich.
Forderung nach besserer Sicherheit
Nach dem verheerenden Brand hatte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bessere Löschanlagen auf solchen Transportschiffen gefordert. «Bei Warenwerten bis zu 500 Millionen Euro an Bord sollte bei diesen Schiffen in mehr Sicherheit investiert werden», sagte damals GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.
(dpa) Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz überarbeitet.